Hintergrundinformationen

FINANCIAL TIMES:
Schäuble kann zur Jagd auf Steuersünder blasen

FINANCIAL TIMES:
Steueroasen legen sich selbst trocken

managermagazin:
Aus dem Tagebuch eines Steuersünders

managermagazin:
Milde Strafe in erdrückender Lage möglich

 

Unsere externe Beraterempfehlung:

München:

Dipl.-Kfm. Manfred Speidel
Steuerberater - vereid. Buchprüfer
Ottostrasse 8 / Lenbachpalais
80333 München

Tel.: (0 89) 24 21 56 - 0
Fax: (0 89) 24 21 56 - 24

 

Düsseldorf:

Friedrich Kötter-Boisserée
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Josephinenstr. 11-13
40212 Düsseldorf

Tel.: (02 11) 65 88 10
Fax: (02 11) 65 81 789

 

Heidelberg:

Bernd Homburger
Steuerberater,
Bachelor of Arts, Dipl.-Betriebswirt(BA)
Poststrasse 44
69115 Heidelberg

Tel.: (062 21) 32 70 720
E-Mail: kanzlei@homburger-collegen.de

STEUERkorrektur

Kurzinformationen zur Selbstanzeige beim Finanzamt

Ausgangslage:

Sie haben in den letzten Jahrzehnten Gelder in der Schweiz, Liechtenstein, Österreich oder Luxemburg gesammelt. Im Vertrauen auf das dortige Bankgeheimnis haben Sie diese Gelder nicht dem deutschen Finanzamt gemeldet und Einnahmen nicht versteuert. Oder Sie haben Guthaben geerbt, von denen Sie wissen oder mindestens annehmen müssen, dass diese dem deutschen Fiskus unbekannt sind.

 

Aktuelle Situation:

Inzwischen ist Ihnen klar geworden, dass dies ein Fehler war. Das Bankgeheimnis wird mittelfristig kaum Schutz bieten, das Geld ist letztendlich nicht verwendbar und Sie haben sich in eine unangenehme Abhängigkeit von Bankangestellten / Vermögensverwaltern gegeben.

 

Zielstellung:

Sie planen den Fehler wieder gut zu machen. Dies ist nach unserer Erfahrungen noch immer möglich. Entscheidend ist, dass Sie im Rahmen einer Selbstanzeige eine „Korrektur der Steuerzahlungen der letzten 10 Jahre vornehmen“, also die zu versteuernden Erträge der Gelder nachversteuern. Das ist alles. Richtig gemacht, ist der Fall damit für das Finanzamt und für Sie erledigt. Die Gelder sind wieder legal, können nach Deutschland überwiesen werden und Sie brauchen sich keine berechtigten Sorgen um die Zukunft mehr zu machen.

 

Unsere Erfahrung:

Insbesondere, wenn Sie in den letzten 10 Jahren keine neuen Gelder ins Ausland transferiert haben, also nicht versteuerte Gelder schon über 10 Jahre im Ausland liegen, ist die Korrektur der Steuerzahlungen relativ einfach und häufig ohne hohe Nachzahlungen möglich. Im Gegenteil, Banken und Vermögensverwalter vereinnahmen bei nichtversteuerten Geldern nicht selten unverhältnismäßig hohe Gebühren (Stichwort: Retrozessionen). Diese Gebühren stehen z.B. in der Schweiz gemäß einem eindeutigen Gerichtsurteil Ihnen zu und können von Ihnen zurückgefordert werden. Nicht selten sind diese Rückzahlungen an Sie höher, als die nachzuzahlende Steuer. Daneben sind gerade aufgrund überhöhter Gebühren die Erträge aus der Vermögensverwaltung in den letzten 10 Jahre oft überschaubar und mithin auch die erforderlichen Steuernachzahlungen.

 

Kosten:

Die Kosten für den Steuerberater/Anwalt zur Prüfung des Falles, sowie zur Erstellung der Selbstanzeige bewegen sich unserer Erfahrung nach je Komplexität des Falls zwischen 1.000 Euro und 12.000 Euro. Wesentlich für die Höhe der Kosten ist dabei auch die absolute Höhe der nachzuzahlenden Steuern.

Die Kosten seitens der FIDUS capital AG für die weitere Abwicklung (z.B. Unterstützung bei der Rückforderung von nicht offengelegten Retrozessionen) belaufen sich von 500 Euro bis 8.000 Euro, je nach Anzahl der ausländischen Depots und Komplexität der Anlagen. Die spätere Verwaltung der Gelder durch die FIDUS capital AG ist ab einer Depotgröße von 250.000 Euro möglich. FIDUS capital AG agiert dabei als Honorarberater gegen eine Gebühr von maximal 0,80% pro Jahr.

 

Wie sollte man vorgehen?

Erster Schritt: Vor (ganz wichtig!) der Selbstanzeige

Sie wenden sich an einen spezialisierten Steuerberater oder Anwalt in Ihrer Nähe (siehe oben links). 

Mit diesem können Sie offen über Ihren Fall sprechen. Ähnlich wie bei einem Anwalt ist ein Steuerberater gesetzlich verpflichtet, absolute Vertraulichkeit zu bewahren.

Wichtig für den ersten Schritt: Wenden Sie sich ausschließlich an einen spezialisierten Steuerberater oder einen spezialisierten Anwalt. Sprechen Sie mit sonst niemandem über Ihre Pläne bezogen auf eine Selbstanzeige.

 

Zweiter Schritt:

Der von Ihnen gewählte Steuerberater/Anwalt wird Ihren Fall prüfen. In der Regel sind dafür nur wenige Informationen notwendig. Es reicht zu prüfen, ob eine Selbstanzeige möglich ist und wie die Selbstanzeige zu formulieren ist.

Dazu ein Beispiel: Die Selbstanzeige muss vollständig sein, also die Steuernachzahlung der letzten 10 Jahre komplett erfassen. Da die genaue Nachzahlung nur aufwändig zu ermitteln ist, reicht eine grobe Schätzung. Diese Schätzung kann später nach unten aber keinesfalls nach oben korrigiert werden, sie darf also bei der Selbstanzeige nicht zu niedrig angesetzt werden.

 

Dritter Schritt:

Der Steuerberater/Anwalt erstellt für Sie die Selbstanzeige für das Finanzamt und sorgt dafür, dass sie unverzüglich in geeigneter Weise an das für Sie zuständige Finanzamt übermittelt wird. Sobald die Selbstanzeige dort eingegangen ist, besteht für Sie keine Gefahr mehr. Ab diesem Moment besteht keine strafrechtlich relevante Steuerhinterziehung mehr, sondern nur noch der Bedarf der Korrektur der Steuerzahlungen. Ab diesem Moment können Sie auch mit jedem darüber sprechen. Weitere elementare Voraussetzung für die Straffreiheit der Steuerhinterziehung ist allerdings auch, dass Sie die später vom Finanzamt festgesetzten Nachsteuern vollständig und pünktlich zahlen.

 

Vierter Schritt:

Jetzt kann der Steuerberater/Anwalt die Unterlagen mit unserer Unterstützung komplett erstellen. FIDUS capital AG wickelt alles Weitere vollständig für Sie ab. Das heißt, wir besorgen die notwendigen Unterlagen zu Ihren Geldern bei der ausländischen Bank, lassen die voraussichtliche Steuernachzahlung, überführen die Gelder / das Depot nach Deutschland, prüfen die Möglichkeiten, überhöhte Verwaltungsgebühren zurückzufordern etc.

 

Mit weitergehenden Fragen oder zur honorarfreien Vorab-Orientierung können Sie sich gerne werktags von 9.00 bis 15.00 Uhr an die Rufnummer (02 11) 86 93 30 13 wenden.

 

Anmerkung: In diesem Dokument wurde in möglichst kurzer Form der mögliche Ablauf einer Selbstanzeige beschrieben. Das Dokument dient nicht der Rechts- oder Steuerberatung und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch das telefonische Orientierungsgespräch umfaßt weder Rechts- noch Steuerberatung. Für verbindliche Details wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Steuerberater oder Anwalt.